Beratungseinsatz
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich sowie bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch, diese Beratungsbesuche einmal halbjährlich abzurufen. Diese Beratungsbesuche dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.
Unsere Leistungen des Beratungs-einsatzes
- Information der Pflegepersonen über die Leistungen der Pflegekasse
- Vorstellung weitere Möglichkeit von Pflegeschulungen oder Pflegekursen
- Beantragung der Pflegehilfsmittel
- Prüfung des Pflegegrads für eventuelle Höherstufung
- Klärung von Pflegehilfsmitteln
- Durchsprache und Lösung der vorhanden Pflegeprobleme
- Informationen für die Entlastung der Pflegeperson
- Schulung über individuelle Pflege des Angehörigen
Wir beraten Sie persönlich!
Kontakt
Goldener Herbst
ambulanter Pflegedienst
Frau Christine Hillert
Pflegedienstleitung
Weinberge 56
15806 Zossen
Tel: 03377 / 20 29 86
Fax: 03377 / 20 30 49
Email:info@pflegedienst-goldener-herbst.de
Unsere Öffnungszeiten
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