Verhinderungspflege
Verhinderungspflege nach SGB XI
Die Verhinderungspflege umfasst alle Leistungen, sollte die pflegende Person wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen, an der Pflege gehindert sein. Die Hauptpflegeperson kann sich stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen.
Unsere Leistungen der Verhinderungs-pflege
Die Verhinderungspflege stellt sicher, dass die Pflegeperson angemessen versorgt wird. Die körperliche Konstitution und der allgemeine Gesundheitszustand bestimmen darüber, welche pflegerischen Maßnahmen notwendig sind. Grundsätzlich fallen Tätigkeiten in den Bereich der Pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und der Behandlungspflege.
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Kontakt
Goldener Herbst
ambulanter Pflegedienst
Frau Christine Hillert
Pflegedienstleitung
Weinberge 56
15806 Zossen
Tel: 03377 / 20 29 86
Fax: 03377 / 20 30 49
Email:info@pflegedienst-goldener-herbst.de
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