Verhinderungspflege nach SGB XI

Verhinderungs-pflege nach

SGB XI

Die Verhinderungspflege umfasst alle Leistungen, sollte die pflegende Person wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen, an der Pflege gehindert sein. Die Hauptpflegeperson kann sich stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen.

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Unsere Leistungen der Verhinderungs-pflege

Die Verhinderungspflege stellt sicher, dass die Pflegeperson angemessen versorgt wird. Die körperliche Konstitution und der allgemeine Gesundheitszustand bestimmen darüber, welche pflegerischen Maßnahmen notwendig sind. Grundsätzlich fallen Tätigkeiten in den Bereich der Pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und der Behandlungspflege.


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