Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI

Zusätzliche Betreuungsleistungen

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Zusätzliche Betreuungs-leistungen nach §45 SGB XI

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe (zweckgebunden) seitens der Pflegekasse, welche sich an alle ambulant gepflegten Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.


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Unsere zusätzlichen Betreuungs-leistungen

  • Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
  • Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen
  • Betreuungsleistungen
  • Unterstützung im Haushalt
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden
  • Verhinderungspflege (nur von Rechnungsstellenden ausführbar)

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